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Erweiterte Gewährleistung TRUCKSTAR Nutzfahrzeugreifen


Der teilnehmende Händler erweitert für seine Kunden die gesetzlich geregelte Sachmängelhaftung um Leistungen trotz Selbstverschulden oder widrigen Umständen wie z. B. Einfahrverletzungen.

1. Eingeschlossene Produkte

Die erweiterte Gewährleistung gilt ausschließlich für die klar definierten TRUCKSTAR Nutzfahrzeugreifen bestimmter Dimensionen und Profile, die unter www.truckstar-lkw.com/gewaehrleistung detailiert aufgeführt sind.

2. Restprofil mindestens 50%

Diese erweiterte Gewährleistung gilt für Reifen, die im Schadensfall minimal ein Restprofil von 50% aufweisen, gemessen nach den gesetzlichen Richtlinien an der tiefsten Stelle.

3. Voller Ersatz bei Reifen-Ausfall

Unabhängig vom Verschulden des Fahrers ersetzt der teilnehmende Händler den irreparabel beschädigten Reifen zu 100% – vorausgesetzt das Reifenprofil weist zur Zeit der Schädigung noch mindestens 50% auf (gemessen nach den gesetzlichen Richtlinien an der tiefsten Stelle).

4. Reifenreparatur, falls möglich

Der teilnehmende Händler behält sich dabei das Recht vor, eine nach den gesetzlichen Bestimmungen einwandfreie Reifenreparatur durchzuführen, sollte der Reifen fachmännisch zu reparieren sein. Dazu muss der betroffene Reifen durch einen Vulkaniseur-Meister oder durch den Hersteller begutachtet und dann als reparaturwürdig beurteilt werden. Unabhängig vom Verschulden des Fahrers wird in diesem Fall der Reifen durch eine fachmännische Reparatur wieder in Stand gesetzt. Für diesen Vorgang wird kein unentgeltlicher Reifen-Ersatz zur Verfügung gestellt. Die fachmännische Reparatur des Reifens erfolgt kostenlos. Bei Totalausfall des Reifens wird gemäß den herkömmlichen Reklamations-Modalitäten der Ausgleich durch Gutschrift oder kostenlose Warenlieferung vorgenommen.

5. Ausschließlichkeit

Die Abwicklung dieser erweiterten Gewährleistung kann ausschließlich über die Niederlassungen des teilnehmenden Händlers erfolgen. Vor-Ort- oder Unterwegs-Leistungen sind nicht Bestandteil dieser erweiterten Gewährleistung und werden daher separat abgerechnet. Die Abwicklung dieser erweiterten Gewährleistung erfolgt nur nach Vorlage des Kaufbelegs.

6. Laufzeit

Die erweiterte Gewährleistung gilt ab Kaufdatum für 24 Monate.


* 24 Monate Laufzeit ab Kaufdatum *
* unabhängig vom Verschulden des Fahrers *
* voller Ersatz bei Reifenausfall *